VOE VOLTIGIERRICHTER
Um Voltigierrichter werden zu können, müssen zunächst folgende Voraussetzungen laut APO erfüllt sein:
Richteranwärterliste der Landeskommission
Sind alle Voraussetzungen laut APO erfüllt, muss der Bewerber zur Aufnahme auf die Richteranwärterliste an den Vorbereitungsmaßnahmen der jeweiligen Landeskommission teilnehmen. Jede Landeskommission legt fest, welche Maßnahmen dafür erfolgen müssen. Nach erfolgreicher Teilnahme und der Aufnahme auf die Richteranwärterliste beginnt die Ausbildung durch die zentrale Organisation der FN.
Ablauf Ausbildung Voltigierrichter
Für die Ausbildung ist eine Zeit von mind. 1 Jahr bis max. 4 Jahre vorgesehen. Die Ausbildung besteht aus 2 Teilen. Zum einen aus den von der FN organsierten Lehrgängen und zum anderen aus dem Beisitzen und Assistieren an Voltigier- und Reitturnieren. Dabei muss der Anwärter an einer von der Landeskommission festgesetzten Zahl von WB/LP tätig sein.
Die Prüfung
Die Prüfung setzt sich aus 3 Modulen zusammen:
HÖHERQUALIFIKATION VOT
Um als Richter das Technikprogramm richten zu können, benötigt man die VOT (Voltigieren Technikprogramm) – Qualifikation.
Voraussetzungen hierfür sind:
· mind. 2 Jahre mit der Qualifikation VOE auf der Richterliste der LK
· mindestens 10x im getrennten Richtverfahren in VOE eingesetzt
· Teilnahme an einem eintägigen Vorbereitungsseminar
Prüfung:
· Richten des Technikprogramms mit anschließender mündlicher Begründung der Noten
Die Voltigierrichterausbildung obliegt den verschiedenen Landeskommissionen. Unter den folgenden Links gerät man direkt zur jeweiligen Informationsseite der Landeskommission.